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Entscheidungen in Übersicht EÜ148 (RZ 2008, 107)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 107 Heft 4 v. 1.4.2008

§ 15 Abs 1 GmbHG

Eine Gesellschaft mbH "muss" einen oder mehrere Geschäftsführer haben (§ 15 Abs 1 Satz 1 GmbHG). Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter (§ 15 Abs 1 Satz 3 GmbHG). Aus diesen Bestimmungen kann eine Verpflichtung der Gesellschafter abgeleitet werden, für die Vertretung der Gesellschaft zu sorgen (so schon 6 Ob 56/02g).

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