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Entscheidungen in Übersicht EÜ147 (RZ 2008, 107)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 107 Heft 4 v. 1.4.2008

§ 17 Abs 3 ZustG

Kann das mindestens zwei Wochen zur Abholung bereit zu haltende Zustellstück vom Empfänger nicht behoben werden, weil es am Postamt nicht auffindbar ist, ist die Zustellung - mangels Bereithaltens des Zustellstückes - unwirksam.

E 22.10.2007, 9 ObA 120/07y (RS0122597)

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