Die Gerechtigkeit wird in der Rechtsphilosophie weltweit und anhaltend diskutiert, dabei wird gelegentlich die Relevanz des Rechtsbegriffs übersehen. Die Begriffsbestimmung sei aus der rechtstheoretischen Perspektive erörtert.
Mit dem Versuch, das Recht begrifflich zu bestimmen, fangen schon die Schwierigkeiten an. Mit rein juristischen Mitteln kann die Frage "Was ist Recht?" nicht beantwortet werden. Die Begriffsbestimmung orientiert sich grundsätzlich an mehreren wissenschaftlichen Disziplinen, hier sei die rechtswissenschaftliche erörtert. Ein umfassender Rechtsbegriff kann nur abstrakt und relativ unbestimmt definiert werden.