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Entscheidungen in Übersicht EÜ45 (RZ 2008, 24)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 24 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 20 Abs 6 WEG 2002 idF vor der WRN 2006

Der Anordnung des § 20 Abs 6 WEG 2002 idF vor der WRN 2006, alle die Eigentümergemeinschaft betreffenden Ein- und Auszahlungen über ein auf die Gemeinschaft lautendes gesondertes Konto (dessen Guthaben im Eigentum der Gemeinschaft steht) durchzuführen, konnte nur durch ein Eigenkonto, nicht durch ein Anderkonto genügt werden.

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