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Entscheidungen in Übersicht EÜ20 (RZ 2008, 21)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 21 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 279 Abs 1 ZPO

§ 291 Abs 2 ZPO

Das Gericht kann gemäß § 279 Abs 1 ZPO Beweisaufnahmen befristen. Solche Beschlüsse können gemäß § 291 Abs 2 ZPO überhaupt nicht angefochten werden.

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