vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ22 (RZ 2008, 21)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 21 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO

Die Zurückweisung der Berufungsbeantwortung ist - jedenfalls nach rechtskräftiger Zurückweisung der Berufung - kein Beschluss gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO.

Beisatz: Für die Anfechtung der Zurückweisung einer Rechtsmittelbeantwortung fehlt im Falle eines mangels zweitinstanzlichen Zulassungsausspruches unanfechtbaren Aufhebungsbeschlusses die Beschwer. (T2)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!