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Entscheidungen in Übersicht EÜ1 (RZ 2008, 20)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 20 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 109 Abs 2 UG 2002

§ 126 UG

Im Fall der Vereinbarung einer "Verlängerung" eines nach dem UG 2002 übergeleiteten befristeten Arbeitsverhältnisses ist auf das mit dieser "Verlängerungsvereinbarung" begründete Arbeitsverhältnis das neue Dauerrecht, und somit auch § 109 Abs 2 UG 2002 über die mehrmalige Befristung aufeinander folgender Dienstverhältnisse, anzuwenden.

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