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Entscheidungen in Übersicht EÜ4 (RZ 2008, 20)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 20 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 5 PHG

Die Unwirksamkeit eines Produkts, dessen Zweck darin liegt, bestimmte Rechtsgüter vor Gefahren oder Schäden zu schützen, ist als Produktfehler zu qualifizieren (so schon 2 Ob 162/97f).

Beisatz: Es macht keinen Unterschied, ob der Fehler auf einem "Zuviel", einem "Zuwenig" oder "Garnichts" an Wirkung beruht. (T1)

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