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Entscheidungen in Übersicht EÜ433 (RZ 2008, 283)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 283 Heft 12 v. 1.12.2008

Art 5 Nr 1 lit b EuGVVO

Art 57 UN-Kaufrechtsübk

Wird vertragsgemäß Ware zum Wohnsitz/ Sitz des Käufers geliefert, so entsteht für diesen ein forum actoris. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag UN-Kaufrecht untersteht. Auf Art 57 UN-Kaufrecht ist bei einer Kaufpreisklage nicht mehr abzustellen, da der Lieferort - solange Art 5 Nr 1 lit b EuGVVO angewendet wird - einheitlich für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag maßgebend ist.

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