§ 140 ABGB
Telefonkosten sind jedenfalls nicht zur Gänze abzugsfähig, weil Kosten privater Telefonate Ausgaben des täglichen Lebens darstellen und daher keinen Einfluss auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage haben.
E 27.3.2008, 2 Ob 22/08m (RS0123403)