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Entscheidungen in Übersicht EÜ339 (RZ 2008, 256)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 256

§ 38 Abs 1 GebAG

Nachträgliche Aufklärungen zu bereits bezeichneten Gebühren fallen nicht unter die Präklusivfrist des § 38 Abs 1 GebAG. Demzufolge sind auch Verschiebungen der einzelnen Positionen der Gebührennote grundsätzlich zulässig.

E 18.12.2007, 14 Os 128/07s, 14 Os 129/07p (RS0122914)

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