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Entscheidungen in Übersicht EÜ277 (RZ 2008, 233)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 233

§ 141 ZPO

§ 291 ZPO

Die Ablehnung der Verlängerung einer Frist zur Bekanntgabe, ob der Sachverständige sein schriftliches Gutachten mündlich erläutern soll, ist unanfechtbar. Insoweit geht § 291 Abs 2 ZPO dem § 141 ZPO vor, der die Abweisung von Fristverlängerungsanträgen im Allgemeinen für anfechtbar erklärt.

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