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Zivilsachen § 1 AHG; Art 137 B-VG (RZ 2008/17)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt Hofmann (Zivilsachen)RZ 2008/17RZ 2008, 237

§ 1 AHG

Art 137 B-VG:

Wird Staatshaftung auf Grund legislativen Unrechts geltend gemacht, ist der VfGH zuständig, wenn das anspruchsbegründende Verhalten unmittelbar dem Gesetzgeber zuzuordnen ist.

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