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Entscheidungen in Übersicht EÜ322 (RZ 2007, 203)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 203 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 120 JN

§ 120 Abs 4 JN ist analog auf nachträgliche Änderungen der für die Zuständigkeitsanknüpfung maßgebenden Sachverhalte in den in § 120 Abs 1 Z 3 bis 5 JN (§ 120 Abs 5a JN) bezeichneten Angelegenheiten anzuwenden.

E 16.3.2007, 6 Ob 39/07i (RS0121901)

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