vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ319 (RZ 2007, 203)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 203 Heft 9 v. 1.9.2007

Art 5 Z 3 Verordnung (EG)Nr 44/2001 des Rates 32001R004 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO)

§ 1 UWG

Kann die Klägerin ihr Zeichen nicht registrieren lassen, weil der Beklagte eine entsprechende Registrierung erwirkt hat und nur gegen Zahlung eines Ablösebetrags zur Übertragung der Domain bereit ist, so wird die Klägerin in ihrem Wettbewerb behindert. Diese Behinderung und damit der durch die unlautere Handlung des Beklagten drohende Schaden tritt am Sitz der Klägerin und somit in Österreich ein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!