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Zur Bedeutung der Entscheidungen des EGMR in der Praxis des OGH

WissenschaftEckart Ratz*)*)Hon.Prof. Dr. Eckart Ratz, Senatspräsident des OGHRZ 2007, 166 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

1. Einleitung

Im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist nach Art 92 Abs 1 B-VG in letzter Instanz der OGH für den Grundrechtsschutz verantwortlich. Wie alle staatlichen Grenzorgane unterliegt er dabei einer supranationalen Kontrolle durch die Rsp des EGMR. Dessen Urteile wirken selbst dort, wo sie nicht im Sinn des Art 46 Abs 1 MRK verbindlich sind, als wichtige Richtschnur.

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