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Entscheidungen in Übersicht EÜ291 (RZ 2007, 176)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 176 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

§ 281 Abs 1 Z 1 StPO

§ 345 Abs 1 Z 1 StPO

Entsprechend dem im Grundrecht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und im Prinzip der festen Geschäftsverteilung zum Ausdruck kommenden Grundsatz der objektiven Vorhersehbarkeit der Richter-(Geschworenen-)bank bewirkt ein Verstoß gegen die in der Geschworenendienstliste vorgegebene Reihenfolge dann Nichtigkeit im Sinne des § 345 Abs 1 Z 1 StPO, wenn vom gesetzlich determinierten Prinzip der nach dem Zufall zu erfolgenden Besetzung der Geschworenenbank willkürlich, mithin in sachlich unvertretbarer Weise abgewichen wird.

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