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Entscheidungen in Übersicht EÜ276 (RZ 2007, 175)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 175 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

§ 20 Abs 3 UbG

Der Revisionsrekurs gegen die zweitinstanzliche Entscheidung über die vorläufige Zulässigkeit der Unterbringung nach der Erstanhörung ist jedenfalls unzulässig.

Beisatz: Aus der Formulierung des § 20 Abs 3, der nur ein abgesondertes Rechtsmittel ausschließt, ergibt sich aber, dass die Entscheidung gemeinsam mit der nächsten selbständig anfechtbaren Entscheidung - das ist die Entscheidung in der mündlichen Verhandlung gemäß § 26 UbG - angefochten werden kann. Entfällt diese, weil der Patient inzwischen entlassen wurde, so kann die Entscheidung selbständig angefochten werden. Dies gilt grundsätzlich auch für den Revisionsrekurs. (T2)

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