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Entscheidungen in Übersicht EÜ263 (RZ 2007, 148)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 148 Heft 6 v. 1.6.2007

§ 364 Abs 2 ABGB

§ 523 ABGB

Auf das Eindringen größerer Tiere - wie etwa Schafe und Ziegen - auf ein Grundstück ist § 364 Abs 2 ABGB nicht anzuwenden. Solchen Eigentumseingriffen kann nur mit der Eigentumsfreiheitsklage gemäß § 523 ABGB entgegengetreten werden.

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