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Entscheidungen in Übersicht EÜ267 (RZ 2007, 148)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 148 Heft 6 v. 1.6.2007

§ 4 Abs 2 MuSchG 1990

Der Gesamteindruck eines Musters wird von seinen prägenden Merkmalen (Form, grafische Gestaltung, Farbe, Material etc) bestimmt. Maßgeblich ist demnach die Würdigung des Gesamteindrucks unter dem Blickwinkel, ob sich bei einer Gegenüberstellung zweier Formgebungen insgesamt der Eindruck einer Übereinstimmung ergibt.

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