§ 31e KSchG
Zur Frage des Restnutzens von konsumierten Reiseleistungen bei Leistungsstörungen nach der Abreise:
Ausgehend vom Gesamtpreis einer Pauschalreise und der Überlegung, dass bei der
§ 31e KSchG
Zur Frage des Restnutzens von konsumierten Reiseleistungen bei Leistungsstörungen nach der Abreise:
Ausgehend vom Gesamtpreis einer Pauschalreise und der Überlegung, dass bei der