§ 21 SchSpG
Die Vergütung gemäß § 21 Abs 2 SchSpG steht unter den dort genannten Voraussetzungen nur dann zu, wenn das Ensemblemitglied seinen Vertrag wegen der Nichtbeschäftigung vorzeitig aufgelöst hat.
E 1.2.2007, 9 ObA 137/06x (RS0121765)
§ 21 SchSpG
Die Vergütung gemäß § 21 Abs 2 SchSpG steht unter den dort genannten Voraussetzungen nur dann zu, wenn das Ensemblemitglied seinen Vertrag wegen der Nichtbeschäftigung vorzeitig aufgelöst hat.
E 1.2.2007, 9 ObA 137/06x (RS0121765)