§ 175 ASVG
Für den Bereich der Unfallversicherung ist ein Unfall ein zeitlich begrenztes Ereignis - eine Einwirkung von außen, ein abweichendes Verhalten, eine außergewöhnliche Belastung - , das zu einer Körperschädigung geführt hat (Tomandl, System 270 mit weiteren Nachweisen; Brackmann, Handbuch 479 mit weiteren Nachweisen).