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Entscheidungen in Übersicht EÜ246 (RZ 2007, 146)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 146 Heft 6 v. 1.6.2007

§ 175 ASVG

Für den Bereich der Unfallversicherung ist ein Unfall ein zeitlich begrenztes Ereignis - eine Einwirkung von außen, ein abweichendes Verhalten, eine außergewöhnliche Belastung - , das zu einer Körperschädigung geführt hat (Tomandl, System 270 mit weiteren Nachweisen; Brackmann, Handbuch 479 mit weiteren Nachweisen).

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