Am 16.5.2007 um 16.32 Uhr, somit unmittelbar vor dem bevorstehenden Feiertag und für viele aufgrund des Fenstertages verlängerten Wochenende wurde dem Präsidium der Vereinigung der Richterinnen und Richter via Bundesministerium für Justiz (das am selben Tag informiert wurde) ein Vorschlag des Bundeskanzleramtes betreffend Änderungen des RDG und des StAG zur Stellungnahme bis Montag, den 21.5.2007 übermittelt. Zusätzlich wurde angemerkt, dass diese Änderungen ohne weitere Begutachtungen in einen Gesetzesentwurf eingebaut werden sollten.