§ 2 Abs 1 UVG
Ist der gewöhnliche Aufenthalt des Vorschusswerbers nicht bekannt, kann die Anspruchsvoraussetzung des § 2 Abs 1 UVG nicht geprüft werden, sodass bei unbekanntem Aufenthalt des Minderjährigen auch kein Unterhaltsvorschuss zusteht.
E 16.1.2007, 4 Ob 223/06g (RS0121687)