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Entscheidungen in Übersicht EÜ223 (RZ 2007, 123)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 123 Heft 5 v. 1.5.2007

Art 5 EuGVVO

Art 23 EuGVVO

Eine nach Art 23 EuGVVO wirksam zustandegekommene Gerichtsstandvereinbarung schließt auch die besonderen Zuständigkeitsregeln des Art 5 EuGVVO aus.

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