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Entscheidungen in Übersicht EÜ206 (RZ 2007, 121)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 121 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 41 ZPO

Nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist eine Vertagungsbitte, da die Verhinderung des Parteienvertreters einen allein im Bereich dieser Partei gelegenen Umstand darstellt, der nicht zu einer Kostenbelastung des Prozessgegners führen darf.

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