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Entscheidungen in Übersicht EÜ163 (RZ 2007, 118)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 118 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 41 AußStrG 2005

§ 62 AußStrG 2005

Wenn der Berichtigungsbeschluss des Rekursgerichts "im Rahmen des Rekursverfahrens" erging, unterliegt er den Regeln des § 62 AußStrG. Er ist also (nur) unter den Voraussetzungen des § 62 AußStrG anfechtbar.

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