§ 76 Abs 1 UrhG
Die Rechtmäßigkeit der Schallträgerherstellung ist für die Entstehung des Herstellerrechts ohne Bedeutung. Dieses knüpft allein an der als schutzwürdig erachteten
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§ 76 Abs 1 UrhG
Die Rechtmäßigkeit der Schallträgerherstellung ist für die Entstehung des Herstellerrechts ohne Bedeutung. Dieses knüpft allein an der als schutzwürdig erachteten
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