§ 140 ABGB
§ 148 ABGB
Ein unterhaltspflichtiger Elternteil muss seiner Besuchspflicht nachkommen können, ohne den eigenen Unterhalt zu gefährden.
§ 140 ABGB
§ 148 ABGB
Ein unterhaltspflichtiger Elternteil muss seiner Besuchspflicht nachkommen können, ohne den eigenen Unterhalt zu gefährden.