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Entscheidungen in Übersicht EÜ484 (RZ 2007, 285)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 285 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 2 Abs 3 Z 2 UWG

Die Anwendung von § 2 Abs 3 Z 2 UWG setzt nicht voraus, dass der belangte Mitbewerber sein Angebot ausdrücklich als "Sonderangebot" bezeichnet hat. Die Bestimmung erfasst vielmehr auch solche Angebote, bei denen aufgrund einer nicht offen gelegten Befristung zu befürchten ist, dass Interessenten, die innerhalb angemessener Frist auf die Werbung reagieren, das Angebot nicht mehr wahrnehmen können.

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