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Entscheidungen in Übersicht EÜ474 (RZ 2007, 284)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 284 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 255 Abs 4 ASVG

Wer nicht in das Sozialversicherungssystem integriert ist (etwa eine Hausfrau oder ein Hausmann), soll mit einer nicht versicherten Tätigkeit auch nicht in den Genuss des § 255 Abs 4 ASVG kommen, selbst wenn die gleiche Tätigkeit später in einem der Sozialversicherungspflicht unterliegenden Dienstverhältnis ausgeführt wird (als Haushälterin oder Haushälter).

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