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Entscheidungen in Übersicht EÜ449 (RZ 2007, 281)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 281 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 33 Abs 1 JGG

Die Benachrichtigung des Jugendwohlfahrtsträgers und des Pflegschaftsgerichtes hat unbedingt, von weiteren Erwägungen unabhängig, unmittelbar mit der ersten gerichtlichen Verfügung zu ergehen. (WK2 JGG § 33 Rz 4)

E 24.4.2007, 11 Os 25/07x (RS0122034)

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