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Entscheidungen in Übersicht EÜ411 (RZ 2007, 257)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 257 Heft 11 v. 1.11.2007

§ 35 Abs 1 lit c KartG 2005

Das Verfahren über die Festsetzung und Verhängung eines Zwangsgeldes gemäß § 35 KartG ist ein selbständiges Verfahren, das zweistufig ausgestaltet ist.

Der Beschluss, mit dem gem § 35 Abs 1 lit c KartG der Tagessatz eines Zwangsgelds bestimmt wird, ist mangels Beschwer des davon betroffenen Unternehmers nicht anfechtbar.

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