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Entscheidungen in Übersicht EÜ420 (RZ 2007, 258)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 258 Heft 11 v. 1.11.2007

§ 50a Abs 3 Z 3 AMG

§ 1 UWG

Angaben der Fachinformation über die Dosierung einer Arzneispezialität sind grundsätzlich in einem abschließenden Sinn zu verstehen. Werbung mit einer höheren Dosierung verstößt daher gegen § 50a Abs 3 Z 3 AMG idF des BG BGBl I 153/2005 (§ 50 Abs 2 Z 3 AMG aF).

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