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Entscheidungen in Übersicht EÜ357 (RZ 2007, 227)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 227 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 9 Abs 3 RATG

Werden neben dem laufenden Unterhalt rückständige Beträge begehrt, so sind nach § 9 Abs 3 RATG diese nicht in die Bemessungsgrundlage einzurechnen. Es bleibt bei der einfachen Jahresleistung.

E 18.4.2007, 7 Ob 37/07b (RS0121989)

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