vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ352 (RZ 2007, 227)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 227 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 73 AußStrG 2005

§ 90 Abs 2 AußStrG 2005

Das Abänderungsverfahren nach den §§ 73 ff AußStrG ist auf Grund der besonderen Verfahrensvorschriften über das Adoptionsverfahren (§ 90 Abs 2 AußStrG) ausgeschlossen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!