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Entscheidungen in Übersicht EÜ363 (RZ 2007, 228)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 228 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 165 AußStrG 2005

§ 167 Abs 3 AußStrG 2005

Weist das Forderungsschreiben eines Verlassenschaftsgläubigers die in § 167 Abs 3 AußStrG genannten Mindesterfordernisse auf, sodass das Verlassenschaftsgericht Rechtsgrund, Höhe und Fälligkeit der Forderung unschwer feststellen kann, ist sie - nur für das Verlassenschaftsverfahren bindend - als Passivum in das Inventar aufzunehmen.

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