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Entscheidungen in Übersicht EÜ334 (RZ 2007, 225)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 225 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 542 ABGB

Nach herrschender Meinung ist die Aufzählung der Erbunwürdigkeitsgründe in § 542 ABGB nicht erschöpfend. Jedenfalls muss aber ein Sachverhalt vorliegen, der den in § 542 ABGB aufgezählten Gründen gleichkommt. Es muss eine Gefährdung der gewillkürten Erbfolgeordnung beabsichtigt sein. Wenn eine solche Absicht nicht unterstellt werden kann, liegt ein Tatbestand im Sinne des § 542 ABGB nicht vor.

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