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Entscheidungen in Übersicht EÜ346 (RZ 2007, 226)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 226 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 879 ABGB

§ 6 Abs 1 Z 1 KSchG

§ 6 Abs 1 Z 1 KSchG will sicherstellen, dass die Bindungsfrist des Verbrauchers nur solange dauert, als es für die Willensbildung auf Seiten des Unternehmers angesichts der typischen Umstände des Falls sachlich erforderlich ist.

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