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Entscheidungen in Übersicht EÜ369 (RZ 2007, 228)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 228 Heft 10 v. 1.10.2007

20 Abs 1 WEG 2002

§ 20 Abs 2 WEG 2002

Bei einer akuten Liquiditätskrise, die die laufende Bewirtschaftung des Objekts gefährdet, steht es dem Verwalter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung zu, die monatlichen Vorschreibungen (für Betriebskosten und Rücklage) auch während des laufenden Jahres zu erhöhen. Liegen außergewöhnliche Ursachen für die Krise vor, bedarf es dazu aber, sofern nicht überhaupt eine neue Vorausschau zu legen ist, einer vorausgehenden Information der Mit- und Wohnungseigentümer, um ihnen Gelegenheit zur Willensbildung für eine allfällige gegenteilige Weisung zu geben.

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