§ 9 Abs 1 UWG
Die schlagwortartige Abkürzung eines Zeitschriftentitels ist nach § 9 Abs 1 UWG geschützt, wenn sie in Alleinstellung gebraucht wird und so unterscheidungskräftig ist, dass sie geeignet ist, als Name zu wirken.
E 11.8.2005, 4 Ob 59/05p (RS0120181)