vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ36 (RZ 2006, 47)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 47 Heft 2 v. 1.2.2006

§ 149a Abs 1 Z 3 StPO

Bei elektronischer Kommunikation sind IP-Adressen Adressen iSd § 149 Abs 1 Z 3 StPO. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die IP-Adresse auf Dauer (statisch) oder nur für eine einzige Verbindung (dynamisch) vergeben ist, weil sie auch in letzterer Variante - im Zusammenhalt mit dem Zeitraum ihrer Zuteilung - den Teilnehmeranschluss eindeutig individualisiert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!