§ 149a Abs 1 Z 3 StPO
Bei elektronischer Kommunikation sind IP-Adressen Adressen iSd § 149 Abs 1 Z 3 StPO. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die IP-Adresse auf Dauer (statisch) oder nur für eine einzige Verbindung (dynamisch) vergeben ist, weil sie auch in letzterer Variante - im Zusammenhalt mit dem Zeitraum ihrer Zuteilung - den Teilnehmeranschluss eindeutig individualisiert.