§ 427 Abs 1 StPO
§ 17 Abs 1 ZustG
Eine Zustellung der Ladung zur Hauptverhandlung im Wege der Hinterlegung gemäß § 17 Abs 1 ZustG ist zulässig.
§ 427 Abs 1 StPO
§ 17 Abs 1 ZustG
Eine Zustellung der Ladung zur Hauptverhandlung im Wege der Hinterlegung gemäß § 17 Abs 1 ZustG ist zulässig.