§ 256 StGB
§ 293 Abs 1 StGB
Eintätiges Zusammentreffen des § 156 StGB mit dem Vergehen der Beweismittelfälschung nach § 293 Abs 1 StGB ist möglich.
§ 256 StGB
§ 293 Abs 1 StGB
Eintätiges Zusammentreffen des § 156 StGB mit dem Vergehen der Beweismittelfälschung nach § 293 Abs 1 StGB ist möglich.