§ 14 FBG
Die Ärztekammer ist keine "zuständige gesetzliche Interessenvertretung" bei Eintragung einer Kapitalhandelsgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand der Betrieb von Ärztezentralen ist; ihr fehlt daher auch die Rekurslegitimation.
E 25.8.2005, 6 Ob 189/05w (RS0120154)