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Entscheidungen in Übersicht EÜ23 (RZ 2006, 45)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 45 Heft 2 v. 1.2.2006

§ 21 Abs 2 StGB

§ 45 Abs 1 StGB

Die bedingte Nachsicht der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB kommt nur zugleich mit gänzlich bedingter Strafnachsicht in Betracht.

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