Gewerbsmäßig wird von der Strafjustiz vor allem bei minderschweren Vermögensdelikten in einer Weise ausgelegt, die in den Medien immer wieder Unbehagen erzeugt. Der Fall eines 17-jährigen Weißrussen, der wegen einiger Ladendiebstähle drei Mal zu Freiheitsstrafen von insgesamt 36 Monaten verurteilt wurde, ist ausreichend Anlass, über Ursachen des Unbehagens und Lösungsmöglichkeiten nachzudenken.