Spezielle Fragen zum Gerichtsverfahren nach HeimAufG1)1)Der Autor hat einige dieser Fragen in einem Workshop im Rahmen der Richterwoche 2005 präsentiert. Für wertvolle Hinweise der an dem Workshop teilnehmenden Bewohnervertreterin, Richterinnen und Richter sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Der Aufsatz stellt die erweiterte Version des im Tagungsband bei NWV erscheinenden Beitrags dar.
WissenschaftPeter Barth*)*)Dr. Peter Barth, Wien Richter im Bundesministerium für JustizRZ 2006, 2 Heft 1 v. 1.1.2006
Es langt ein Überprüfungsantrag der Leiterin2)2)Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form fortan für beide Geschlechter. einer Einrichtung bei Gericht ein. Bei der Einrichtung, in welcher eine Freiheitsbeschränkung allenfalls vorgenommen wird, handelt es sich