§ 1400 ABGB
§ 1403 Abs 1 ABGB
Erfolgt beim Kreditkartengeschäft ein Widerruf des Karteninhabers vor Leistung der Kreditkartengesellschaft, hat die Kreditkartengesellschaft zwar noch nicht gezahlt, aber bereits in anderer Weise irreversibel disponiert: Beim Kreditkartengeschäft erfolgt die Annahme nämlich vorweg und wird bereits im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Belegs wirksam. Damit fehlt es an einer Grundlage für die Möglichkeit eines Widerrufs vor Leistung der Kreditkartengesellschaft an das Vertragsunternehmen.